Anliegen A-Z: Strafregisterauszug

Beschreibung

Strafregisterauszug

Der Strafregisterauszug wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) auf Bestellung erstellt.

  • einfach über Internet bestellen
  • Auszug innert weniger Tage per A-Post zugestellt
  • Bezahlung online mit Postcard, Kreditkarte (Eurocard/Mastercard, VISA), oder am Postschalter

Auf der Einstiegsseite zum Bestellvorgang finden Sie die weiteren Informationen.

Personen, die nicht über einen Internetzugang verfügen, können bei der Gemeindekanzlei ein Gesuch um Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister verlangen.

Gesuche, die über Internet bestellt werden, können vom Bundesamt für Justiz wesentlich schneller verarbeitet werden


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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Verordnung vom 29. September 2006 über das Strafregister (VOSTRA-Verordnung)

Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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